DAC8: Was bedeutet die neue EU-Regel für Bitcoin-Nutzer, Händler und Wallets?
Die EU bringt mit DAC8 eine neue Meldepflicht für Krypto-Unternehmen. Viele Bitcoiner fragen sich:
Welche Daten werden erfasst? Wer muss melden? Ab wann wird gemeldet? Und betrifft mich das überhaupt, wenn ich Bitcoin langfristig halte oder selbst verwahre?
In diesem Beitrag erklären wir DAC8 möglichst einfach und praxisorientiert – und zeigen, wie man weiterhin souverän und selbstbestimmt mit Bitcoin umgeht.
Hinweis: Wir sind keine Steuerberater und dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar.
Die Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung im Umgang mit Bitcoin, Lightning und DAC8.
Steuerrechtliche Regelungen können sich von Land zu Land unterscheiden und hängen immer von der individuellen Situation des einzelnen Nutzers ab.
Bitte lasse dich im Zweifel von einem qualifizierten Steuerberater zu deiner persönlichen steuerlichen Lage beraten.
Was ist DAC8?
DAC8 ist die achte Erweiterung der EU-Richtlinie zur Verwaltungszusammenarbeit (Directive on Administrative Cooperation).
Sie verpflichtet bestimmte Krypto-Dienstleister in der EU dazu, Transaktionen und Kundeninformationen an die nationalen Finanzbehörden zu melden.
Ziel ist ein automatischer Datenaustausch zwischen den EU-Finanzbehörden zur Steuer- und Geldwäschebekämpfung.
Wichtig:
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DAC8 betrifft ausschließlich Unternehmen, nicht Nutzer.
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Meldepflichtig sind nur Unternehmen in der EU, die eine MiCAR-Lizenz haben (oder sie benötigen).
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Unternehmen außerhalb der EU (Schweiz, USA, Serbien etc.) sind nicht an DAC8 gebunden.
Ab wann gilt DAC8?
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Erfassung der Daten: voraussichtlich ab 2026
(abhängig vom Umsetzungszeitpunkt der EU-Mitgliedsstaaten) -
Übermittlung an Finanzämter: ab 2027
Damit bleibt noch Zeit zur Vorbereitung – aber die Regeln kommen definitiv.
Welche Unternehmen müssen melden?
DAC8 gilt nur für Unternehmen, die:
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in der EU ansässig sind
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unter MiCAR reguliert werden (Krypto-Börsen, Broker, Custody-Wallet-Anbieter)
Nicht betroffen sind:
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Schweizer Anbieter
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Anbieter aus USA, UK, Serbien, Dubai, Australien usw.
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Self-Custody-Wallets ohne Verwahrung (da kein Unternehmen Zugriff auf die Bitcoin hat)
Was wird gemeldet?
EU-regulierte Anbieter müssen an das Finanzamt melden:
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Identität des Kunden
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Käufe und Verkäufe von Bitcoin & anderen Assets
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Ein- und Auszahlungen
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Verwahrte Bestände am Jahresende
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Bewegungen zwischen Kundenkonten
Es spielt keine Rolle, ob die Transaktionen steuerlich relevant sind.
Auch völlig harmlose Käufe werden erfasst.
Beispiel aus der Praxis
Beispiel 1: Kauf und Verkauf bei einer EU-Börse
Du kaufst Bitcoin bei einer EU-Börse bzw. Broker mit MiCAR-Lizenz.
➡️ Diese Daten gehen an das Finanzamt, unabhängig davon:
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ob du deine Bitcoin länger als 12 Monate hältst
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ob dein Gewinn steuerfrei wäre
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ob du überhaupt steuerpflichtig bist
Viele Nutzer empfinden das als übergriffig – denn der Staat erhält Daten, die oft keinen steuerlichen Bezug haben.
Muss man Bitcoin als Vermögenswert in Deutschland angeben?
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Nein. Es besteht keine Pflicht, Bitcoin-Vermögen jährlich zu melden.
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Nur bei Verkauf innerhalb eines Jahres sind Gewinne steuerpflichtig.
DAC8 führt aber dazu, dass Käufe, Verkäufe und Verwahrbestände von regulierten EU-Anbietern trotzdem im Hintergrund automatisch übermittelt werden.
Beispiel 2: Kauf bei einem Anbieter aus der Schweiz
Ein Schweizer Broker erklärte kürzlich:
DAC8 gilt nicht für Schweizer Unternehmen.
Die Schweiz plant jedoch CARF – die internationale Version davon.
CARF wird frühestens 2027 in Kraft treten und nicht rückwirkend gelten.
Bis dahin werden keine Transaktionen an ausländische Behörden gemeldet, außer bei AML-Pflichten.
➡️ Kauf in der Schweiz = keine DAC8-Meldung
➡️ Frühestens 2027 könnte CARF lokale Meldepflichten bringen, aber nicht für vergangene Jahre.
DAC8 und Bitcoin-Wallets
DAC8 betrifft nur Custody-Anbieter, die Bitcoin für Kunden verwahren.
Self-Custody Wallets: Keine DAC8-Meldung
Wenn du deine Bitcoin selbst verwahrst, z. B. mit:
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Hardware Wallet (z.B. BitBox02, Trezor, Ledger)
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Self-Custody-Lightning-Wallets (z. B. Phoenix, Breez)
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Wallet of Satoshi – Self-Custody Variante (Sitzt in Australien)
➡️ Keine Meldung an Finanzämter
➡️ Keine Regulierung durch MiCAR oder DAC8
Denn: Es gibt keinen Verwahrer. Kein Unternehmen kann melden.
Custody Wallets aus der EU: DAC8-Meldung
Wenn eine Wallet in der EU sitzt und Custody bietet (Schlüssel liegen beim Anbieter):
➡️ Jede Ein- und Auszahlung wird gemeldet.
DAC8 bei Bitcoin Zahlungen
Zahlung durch einen Nutzer
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Self-Custody Wallet → Zahlung:
✔️ Keine DAC8-Meldung -
EU-Custody Wallet → Zahlung:
❌ Wird gemeldet, da der Anbieter den Abfluss registrieren muss.
Zahlung an einen Händler
Fall 1: Händler erhält Bitcoin direkt auf eigene Wallet
✔️ Keine DAC8-Meldung
Bezahlung ist ein Peer-to-Peer-Transfer.
Fall 2: Händler nutzt Zahlungsanbieter, der Bitcoin verwahrt oder umtauscht
❌ DAC8-Meldung möglich
Wenn der Zahlungsanbieter:
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in der EU sitzt
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eine MiCAR-Lizenz hat
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Bitcoin zwischenspeichert oder in Euro auszahlt
Dann müssen Kundendaten und Transaktionswerte gemeldet werden.
Empfehlung für Händler
Händler sollten Zahlungsanbieter nutzen, die direkt an die eigene Wallet auszahlen, z. B.:
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BTCPay Server (Self-Hosted)
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Coinsnap, Flash, Zaprite (Gutschrift auf Self-Custody Wallet des Merchants)
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Anbieter ausserhalb der EU
➡️ Keine Verwahrung
➡️ Keine MiCAR-Pflicht
➡️ Keine DAC8-Datenübermittlung
Fazit
Natürlich gehen wir davon aus, dass Leser ehrlich steuern, entsprechend den Gesetzen ihres Landes.
Kritisch ist jedoch, dass bei DAC8 jegliche Transaktionen vorsorglich erfasst werden – selbst wenn sie steuerlich irrelevant sind.
Deshalb unsere Grundempfehlung – unabhängig von Steuern:
1. Bitcoin immer selbst verwahren.
Hardware Wallet oder Self-Custody Lightning Wallet.
2. Bitcoin bei Dienstleistern kaufen und akzeptieren, die direkt an die eigene Wallet auszahlen.
Keine Verwahrung = weniger Risiko, aber DAC8-Meldung fällt trotzdem an, wenn der Anbieter EU-reguliert ist. Wer DAC8-Meldungen vermeiden möchte, sollte Dienstleister nutzen, die nicht in der EU sitzen, da nur EU-MiCAR-Anbieter meldepflichtig sind.


