Buchhaltung und Steuer, wenn man Bitcoin in seinem Geschäft akzeptiert
Auf was muss man bei Steuern und Buchhaltung achten, wenn man in seinem Geschäft Bitcoin akzeptiert?
Wer in seinem Geschäft Bitcoin akzeptiert, befürchtet Komplikationen in der eigenen Buchhaltung und bei der Steuererklärung.
Die buchhalterische und steuerliche Behandlung von Bitcoin ist in seinen Abläufen identisch mit anderen Bezahlmethoden.
Dieser Beitrag richtet sich an Geschäfte die Bitcoin akzeptieren und bietet eine Basisinformation.
Dieser Beitrag biete keine Steuerberatung und kann auch ein individuelles Gespräch mit einem Steuerberater nicht ersetzen. Es soll ein Basiswissen vermitteln, damit man in das Gespräch mit seinem Steuerberater besser vorbereitet ist.
Zur besseren Veranschaulichung wollen wir uns mal den Ablauf einer Zahlung in einem Geschäft und in einem Onlineshop anschauen.
YouTube Video: Buchhaltung und Steuer, wenn man Bitcoin in seinem Geschäft akzeptiert
Über den Beitrag, „Buchhaltung und Steuer, wenn man Bitcoin in seinem Geschäft akzeptiert“, gibt es ein Erklärvideo auf dem YouTube Kanal von Coincharge in deutscher Sprache.
Bitcoin wie Fremdwährung (z.B. USD, CHF oder GBP) oder Gold behandeln
Das akzeptieren von Bitcoin in seinem Geschäft ist gesetzlich erlaubt. Bitcoin wird von der BaFin als ein Kryptowert angesehen und entspricht somit einem Finanzinstrument, wie es auch bei Devisen (wie Dollar, Pfund oder Schweizer Franken) der Fall ist.
Die Rechnung an den Kunden, wird wie gewohnt in Euro und mit Umsatzsteuer ausgewiesen. Mit welcher Bezahlmethode der Kunde dann tatsächlich bezahlt, ist unerheblich.
Es steht jedem Geschäft frei, ob man neben Euro auch Dollar oder Bitcoin akzeptieren will.
Dies bedeutet, dass man bei einer Bitcoin Zahlung genauso vorgehen kann, wie wenn ein Kunde in dem Geschäft mit Dollar bezahlen möchte.
Wenn der Kunde zB. eine Rechnung von €10,- hat und nur einen $10,- Dollarschein besitzt, dann berechnet man den Umrechnungskurs (zB 1:1) und der Kunde kann bezahlen.
Im Geschäft mit Bitcoin zahlen
Auch wenn die Zahlung mit Bitcoin erfolgt, so werden die Rechnungen weiterhin in Euro bzw. in Schweizer Franken erstellt.
Wenn in einem Geschäft der Kunde bezahlen möchte, dann werden die Einkäufe in der Kasse erfasst und ganz normale Rechnung erstellt. Dann kommt die Frage: „Wie möchten Sie bezahlen? In Bar oder mit Karte?“
Erfolgt die Zahlung in Bar, dann wird das entsprechend in der Kasse vermerkt und das Bargeld wandert in die Kasse.
Erfolgt die Zahlung per Karte, dann wird in das Kreditkartenterminal der Rechnungsbetrag eingegeben. Der Kunde zückt seine Karte und zahlt. Im Kassensystem wird vermerkt, dass die Zahlung per Karte erfolgt ist.
Die Buchhaltung ist somit informiert, dass der Zahlungseingang über die Abrechnung des Kreditkarteninstituts erfolgt und in ein paar Tagen auf dem Bankkonto gutgeschrieben wird.
Bei einer Zahlung per Bitcoin würde man dem Kunden jetzt anbieten: „Wie möchten Sie bezahlen? In Bar, mit Karte oder mit Bitcoin?“
Wenn der Kunde jetzt mit Bitcoin zahlen möchte, dann würde man als Verkäufer sein Smartphone zücken und die Bitcoin Wallet öffnen. Den Rechnungsbetrag in Euro eintippen.
Die Bitcoin App rechnet den Eurobetrag in Bitcoin um und erstellt einen QR-Code, den der Käufer scannen und zahlen kann.
Alternativ zu einem Smartphone kann man dem Kunden auch ein Bitcoin Terminal präsentieren, die vergleichsweise zu einem Karten-Terminal sein.
Gedanklich ist eine Bitcoin Zahlung wie eine Zahlung mit einer anderen Währung. Wenn in einem Schweizer Geschäft der Kunde zum Beispiel mit Euro bezahlen würde. Die Schweizer Händler, die jetzt das Video sehen, wird das nicht unbekannt sein.
An die Geschäfte aus dem Euro-Gebiet. Was würdest Du machen, wenn ein Kunde eine Rechnung von €100,- hat, aber nur einen $-Schein besitzt?
Du würdest nachschauen, wie der aktuelle Umrechnungskurs ist.
Nehmen wir mal an, dass es genau 1.1 ist, dann würdest Du die 100,- USD nehmen und auf der Euro-Rechnung bzw. im Kassensystem vermerken, dass der Rechnungsbetrag in USD bezahlt wurde.
Was spricht dagegen, es genauso auch mit Bitcoin zu machen? Hier brauchst Du noch nicht einmal nachschauen, wie der aktuelle Bitcoinkurs ist, denn dies macht die Bitcoin Wallet oder das Bitcoin Terminal automatisch für Dich.
In dem Kassensystem würde man jetzt festhalten, dass die Zahlung per Bitcoin erfolgte, damit die Buchhaltung informiert ist, wie die Zahlung erfolgte.
Ein kleiner Nachteil ist allerdings, dass die Kassenterminals nicht über ein Bitcoin-Knopf verfügen, um die Bitcoin Zahlung festzuhalten. Aber vielleicht gibt es einen anderen Knopf, den man dafür verwenden kann.
Als Beleg für die Bitcoin Zahlung erhält man Detailinformationen über den Euro-Rechnungsbetrag, den Umrechnungskurs und die Anzahl der Bitcoin die man erhalten hat.
Es ergibt sich nur die Frage, was man als Händler mit den Bitcoin machen möchte? Möchte man die Bitcoin behalten oder lieber in Euro umwechseln? Doch bevor wie dieser Frage nachgehen, schauen wir uns vorher den Ablauf bei einer Zahlung im Internet an.
Im Internet mit Bitcoin zahlen
Bei einer Zahlung im Internet wählt der Käufer die gewünschten Produkte in seinen Warenkorb. Auch hier sind die Preise alle in Euro angegeben.
An der Kasse wird dann eine Euro Rechnung erstellt und der Kunde wird aufgefordert diese Rechnung mit den angebotenen Bezahlmethoden zu bezahlen.
Auch hier gibt es eine Euro-Rechnung gemäß den Anforderungen der Buchhaltung.
Wählt der Kunden die Bezahlmethode Bitcoin, dann wird nach erfolgreicher Zahlung die Rechnung innerhalb der Shopsoftware als bezahlt erfasst.
Zusätzlich gibt es einen Beleg über die erfolgreiche Zahlung von dem Bitcoin Payment Provider bzw. von BTCPay Server. Auf diesem Beleg wird der Eurobetrag, der Wechselkurs und auch die eingegangenen Bitcoin dokumentiert.
Für die Buchhaltung ist die Bezahlung per Bitcoin also problemlos zu erfassen.
Transaktionsübersicht und Belege
Jeder Bestellung wird im Backend vom BTCPay Server erfasst und im Rahmen einer Transaktionsübersicht dargestellt.
In der Transaktionsübersicht werden die erfolgreichen Zahlung mit dem Status Complete aufgelistet. Über diese Transaktionsübersicht kann ein Export erstellt werden, welcher die Arbeit für die Buchhaltung erleichtern kann.
Zusätzlich kann über Details zu jeder Transaktion auf eine Detailansicht gewechselt werden.
In der Detailansicht wird unter anderem angezeigt, wieviel Bitcoin der Kunde gesendet hat, auf Basis welches Umrechnungskurs die Umrechnung erfolgte und welcher Betrag (in Euro) der Kunde bezahlt hat.
Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Buchhalter, ob diese Detailansicht als ein Beleg für die Buchhaltung genutzt werden kann.
Bitcoin oder Euro?
Es stellt sich nur die Frage, was macht man als Händler mit diesen Bitcoin?
Will man die Bitcoin behalten oder hätte man doch lieber Euro?
Bitcoin als Unternehmen behalten?
Wenn man als Unternehmen die Bitcoin behalten, stellt sich die Frage, wie werden die Bitcoin in der Bilanz erfasst. Die Vorgehensweise ist identisch wie bei der Erfassung von Fremdwährungen oder zum Beispiel Gold.
Es muss entschieden werden, ob die Bitcoin dem Anlagevermögen oder dem Umlaufvermögen zugewiesen werden.
Zu einem Anlagevermögen wird Bitcoin, wenn es zum dauerhaften (langfristig) Verbleib in dem Unternehmen vorgesehen ist. Es wird zu einem Umlaufvermögen, wenn es nur kurzfristig in dem Unternehmen verbleibt.
In der Bilanz werden dann die Bitcoin ebenso erfasst, wie man mit Fremdwährung oder mit Gold verfahren würde. Die Bitcoin werden nicht mit dem Bitcoinwert, sondern in Euro erfasst, da jede Bilanzposition in Euro angegeben werden muss.
Im Rahmen einer Einnahmen-Überschussrechnung werden die eingehenden Bitcoin mit dem Wert angesetzt, die dem Gegenwert der gelieferten Ware entsprechen. Wenn der Kunde Ware im Wert von €100,- erhält und dafür 0,01 Bitcoin bezahlt, dann stehen die 0,01 Bitcoin mit €100,- in der Buchhaltung.
Der Bitcoinwert in Euro ist ja bekannt. Es ist der Wert den wir im Beleg festgehalten haben und entspricht dem Wert, den der Kunde gezahlt hat.
Der Gewinn entsteht erst zum Zeitpunkt des Verkaufs der Bitcoin.
Wie die Bitcoin am Bilanzstichtag bewertet werden sollte, klären Sie individuell mit Ihrem Steuerberater.
Ebenso die Frage, was passiert, wenn die Bitcoin zu einem späteren Zeitpunkt veräußert werden.
In der Regel wird der Veräusserungsgewinn voll versteuert.
Bitcoin als Privatperson behalten?
Als dieses Beitrag entstanden ist, mussten Privatpersonen in Deutschland auf Bitcoingewinne keine Steuern zahlen, wenn man die Bitcoin länger als ein Jahr gehalten hat.
Somit kann es dann Sinn machen, dass die eingenommen Bitcoin nicht in dem Geschäft bleiben, sondern besser Privat übernommen werden.
Man kann als Privatperson diese Bitcoin von seiner Firma abkaufen.
Ob das noch gilt, wenn Du dieses Beitrag liest und wie es in den anderen deutschsprachigen Ländern gehandhabt wird, kann ich nicht beurteilen. Bitte frage dazu Deinen Steuerberater.
Wenn in einem Ladengeschäft der Kunde keine Euro hat, sondern mit Dollar bezahlen möchte, dann könnte der Ladenbesitzer privat die Dollar gegen Euro umwechselt und den Gegenwert in die Kasse legen. Das private Umwechseln findet vorher statt und in der Kasse des Geschäftes landen die Euro.
Analog kann bei einer Bitcoin Zahlung vorgegangen werden. Wenn ein Kunde mit Bitcoin bezahlen will, dann nimmt man als Ladenbesitzer die Bitcoin entgegen und zahlt den Gegenwert in Euro entweder in Bar oder als Überweisung auf sein eigenes Geschäftskonto ein.
Wenn man also beabsichtigt die eingenommenen Bitcoin zu behalten, so sollte man sich überlegen, ob man die Bitcoin als Firma oder Privat behält.
Bitcoin in Euro wechseln
Wenn die Bitcoin Umsätze noch überschaubar sind, dann wird man die eingenommenen Bitcoin lieber behalten wollen. Denn Bitcoin verdienen ist die einfachste Möglichkeit selbst an Bitcoin zu gelangen.
Doch mit steigenden Bitcoin Umsätzen wird man nicht darum herumkommen, zu mindestens ein Teil der Bitcoin in Euro umzuwechseln, da Mitarbeiter und Lieferanten wohl noch in Euro bezahlt werden wollen.
Wurden die eingegangenen Bitcoin auf der eigenen Bitcoin Wallet gutgeschrieben, so kann man diese Bitcoin selber bei einer Bitcoin Börse umwechseln. Dieser Vorgang lässt sich auch automatisieren und die eingegangenen Bitcoin erden dann direkt an eine Bitcoin Börse weitergeleitet und dort verkauft.
Etwas komfortabler geht es, wenn man sich der Dienste eines Bitcoin Zahlungsanbieter bedient.
Ein Bitcoin Zahlungsanbieter übernimmt die komplette Bitcoin Zahlungsabwicklung und schreibt alle Bitcoin Umsätze direkt in Euro gut und zahlt diese Euro auf das Konto des Händlers gut.
Genauso, wie man es als Händler über die Zahlungsabwicklung per Kreditkarte oder Paypal bereits gewohnt ist.
Dies bietet einen weiteren Vorteil für die Dokumentation der Buchhaltung und da man als Händler zu keinem Zeitpunkt Bitcoin besitzt, hat dies auch keine Relevanz für die Steuererklärung.
Zusammenfassung
Wer Bitcoin in seinem Geschäft oder Onlineshop akzeptiert, wird auf bereits vertraute Abläufe der Zahlungsabwicklung zurückgreifen können.
Die Rechnungstellung erfolgt wie gewohnt in Euro und somit gibt es keinen Unterschied in der buchhalterischen Erfassung.
Der einzige Unterschied macht die Zahlungsabwicklung. Doch hier kann man bei Bitcoin analog vorgehen, wie bei einer Zahlung in einer anderen Währung oder mit Gold.
Wichtig ist die Frage, ob man die Bitcoin behalten möchte und wenn ja, ob als Privatperson oder als Unternehmen.
Möchte man die Bitcoin nicht behalten, dann kann man die sofort selber verkaufen oder dies automatisiert über einen Bitcoin Zahlungsabwickler vornehmen.
Doch dies ist eine sehr individuelle Überlegung und die sollte man in einem persönlichen Gespräch mit Buchhaltung bzw. seinem Steuerberater führen.
Bitcoin als Zahlungsmittel zu akzeptieren ist aus rechtlichen Gründen unbedenklich. Wie Bitcoin in der Buchhaltung und in der Steuererklärung erfasst wird, sollten Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Steuerberater klären. Hier kommt es auf die individuelle Situation des Händlers an, sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes.
Die Anforderungen der Buchhaltung sind international angepasst und die Behandlung von Bitcoin wie eine Fremd-Währung hat sich in den meisten Ländern bewährt.
Fragen Sie Ihren Buchhalter und Steuerberater, ob in Ihrem Land dies ebenso gehandhabt werden kann. Ist dies der Fall, so sind die Abläufe für die Buchhaltung hinlänglich bekannt und stellen kein Problem dar.
Somit steht einer Akzeptanz von Bitcoin und anderen Kryptowährungen im eigenen Geschäft nichts im Weg.
In der Regel können Sie sich für weitere Fragen zum Thema Buchhaltung und Steuer an Ihren bisherigen Steuerberater oder Buchhalter wenden. Sollten Sie spezielle Fragen zum Thema Bitcoin Steuer haben, so finden Sie eine Auflistung der auf Bitcoin und Kryptowährung spezialisierten Steuerberater bei Coinpages aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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